Grüne Flotte Carsharing
Free-Floating
in Freiburg
FLOTT! FREE-FLOATING-CARSHARING IN FREIBURG
flott ist die perfekte Ergänzung zum stationsbasierten Carsharing in Freiburg. Innerhalb des Geschäftsgebiets – dem inneren Stadtgebiet von Freiburg – stehen die flott-Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen und in den Bewohnerparkzonen frei für kurze und spontane Fahrten zur Verfügung. flott-Fahrzeuge können direkt über die App oder mit der Zugangskarte geöffnet werden. Alternativ ist das verfügbare Fahrzeug eine Stunde im Voraus zu reservieren. Ein Endzeitpunkt ist zunächst nicht anzugeben. Ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugentriegelung wird jede angefangene Stunde und die Summe der gefahrenen Kilometer nach der bekannten Tarifkategorie M berechnet. Zu Fahrtende müssen die Fahrzeuge innerhalb des Geschäftsgebiets abgestellt werden (One-Way-Fahrten sind möglich). Beendet ist die Buchung, sobald das Fahrzeug innerhalb des Geschäftsgebiets ordnungsgemäß geparkt und via App oder der Zugangskarte verschlossen wurde.
Wie finde ich
ein Flott Auto?
Unsere flott-Fahrzeugflotte besteht aus weißen Toyota Aygo X und Opel Corsa’s mit einer grünen “flott”-Aufschrift an den Seiten. In der Grüne Flotte App finden Sie die Autos mithilfe der neuen “flott”-Positionsmarker. Diese geben den genauen Live-Standort der Fahrzeuge in der Karte an.
Sofern Sie ein verfügbares flott-Fahrzeug auf der Straße entdecken, können Sie dieses auch direkt mit der Grüne Flotte Karte oder der App öffnen und die Fahrt beginnen.
Wichtig: Die flott-Autos sind immer an unterschiedlichen Orten im Geschäftsgebiet verteilt, da sie keine festen Stationen haben.

Wo darf ich Parken?
flott-Fahrzeuge sind keinem festen Stellplatz zugeordnet und dürfen nicht auf reservierten Grüne Flotte Stellplätzen abgestellt werden. Sie müssen innerhalb des Geschäftsgebiets zurückgegeben werden. Geparkt werden darf in allen Bewohnerparkgebieten der Stadt Freiburg.
Freiburg im Breisgau

Emmendingen

Bonn

Siegburg

Parkregeln für Flott
flott Fahrzeuge dürfen in den Bewohnerparkgebieten der Stadt Freiburg abgestellt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt sowohl für Parkgebiete welche nach dem Misch-, als auch dem Trennprinzip organisiert sind. In Gebieten mit dem „Mischprinzip“ sind in der Regel alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig. Mit den flott-Fahrzeugen können Sie diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzen. In Gebieten mit dem „Trennprinzip“ dürfen flott Fahrzeuge ausschließlich auf Parkplätzen parken, welche für Bewohner*innen reserviert sind.
Übersicht der Parkzonen
Außerhalb der Bewohnerparkplätze und innerhalb des flott-Geschäftsgebiets dürfen alle nicht bewirtschafteten Parkflächen genutzt werden.
Grundsätzlich gilt:
- Kein Abstellen in Tiefgaragen, Parkhäusern oder privaten Flächen.
- Kein Abstellen auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (Parkscheibe).
- Kein Abstellen auf Carsharing-Parkplätzen.
- Kein Abstellen in Halteverbotszonen, auf Behindertenparkplätzen oder E-Parkplatz.
Bußgeldkatalog bei vertragswidrigem Abstellen
- Rückgabe außerhalb des definierten Geschäftsgebietes: 50 €, zzgl. Rückführungskosten im Rahmen eines Technikereinsatz.
- Rückführung/Umparken widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge: 100 €/h Technikereinsatz zzgl. nachgewiesener Kosten
- Gutschrift für die Rückführung eines flott-Fahrzeugs in das Geschäftsgebiet: 15 €
- Abschleppen durch eine Fremdfirma: Kosten lt. Rechnung der Fremdfirma, zzgl. 25 €
- Bearbeitung von Parkverstößen/ Ordnungswidrigkeiten: 5 €
Nutzungsdauer & abrechnung
Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist unbeschränkt, beginnend ab Öffnen des Fahrzeugs. Ein Endzeitpunkt ist zu Beginn nicht auszuwählen. Das Fahrzeug kann nach der Nutzung in einem der Verfügbaren Geschäftsgebiete abgestellt werden.
Es wird jede begonnene Stunde nach der Carsharing-Kategorie S für den Toyota Aygo X und nach der Kategorie M für den Opel Corsa berechnet.


Reservieren & Starten
flott-Fahrzeuge können vor Fahrtbeginn für eine Stunde reserviert werden. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der Reservierungszeit übernommen, wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Innerhalb der Nutzungszeit ist das Fahrzeug individuell nutzbar. Auch Fahrten ins Ausland (u. a. nach Deutschland, in die Schweiz, nach Frankreich und Österreich) sind möglich.
Das FLOTT Regelwerk
Abstellen während der Nutzung und zum Fahrtende
- Rückgabe außerhalb des definierten Geschäftsgebiets: 50 €, zzgl. Rückführungskosten im Rahmen eines Technikereinsatzes.
- Rückführung/Umparken widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge: 100 €/h Technikereinsatz zzgl. nachgewiesener Kosten
- Gutschrift für die Rückführung eines flott-Fahrzeugs in das Geschäftsgebiet: 15 €
- Abschleppen durch eine Fremdfirma: Kosten lt. Rechnung der Fremdfirma, zzgl. 25 €
- Bearbeitung von Parkverstößen/Ordnungswidrigkeiten: 5 €
Reservierung
- Nichtantritt der Fahrt innerhalb der Reservierungszeit: 2 €
Schweizer Vignette / Französische Umweltplakette
Jährlich bis Ende Juni erstatten wir die Kosten beim Kauf einer aktuellen Schweizer Vignette oder einer Französischen Umweltplakette für ein Flott-Fahrzeug.
Für eine Kostenerstattung müssen Sie uns zunächst den Kaufbeleg und die dazugehörigen Fahrtinformationen per Post zusenden. Im Rahmen der nächsten Monatsabrechnung werden wir Ihnen nach erfolgreicher Prüfung den ausgelegten Betrag gutschreiben. E-Vignetten / Plaketten können nicht erstattet werden.
Sie haben Fragen?
Die Grüne Flotte ist für Sie da.
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24h-Notruf
bei Unfall oder einer Panne, einem technischen Problem, einer Verspätung, Schadensmeldung oder dringenden Rückfrage.