Grüne Flotte Carsharing
Free-Floating
FLOTT! FREE-FLOATING-CARSHARING
flott ergänzt das stationsbasierte Carsharing perfekt und bietet maximale Flexibilität. Fahrzeuge stehen auf öffentlichen Parkplätzen oder in Bewohnerparkzonen im gesamten Geschäftsgebiet zur Verfügung – ideal für spontane Fahrten. Bitte beachten Sie, dass in den verschiedenen Gebieten leicht unterschiedliche Parkregelungen gelten. Details finden Sie direkt hier oder folgen Sie den Hinweisen in der App.
Kurzfristig Reservieren & Losfahren
Fahrzeuge können bis zu einer Stunde im Voraus reserviert werden. Alternativ können verfügbare Autos direkt via App oder Zugangskarte geöffnet werden. Jede angefangene Stunde und die gefahrenen Kilometer werden nach Preisklasse abgerechnet. Ein Endzeitpunkt ist nicht im Voraus festzulegen.


Perfekt für Pendler
Wo finde ich ein flott-Auto?
Unsere flott-Fahrzeuge – erkennbar an der grünen „flott“-Aufschrift – finden Sie über die Live-Positionsmarker in der Grüne Flotte App. Die Fahrzeuge sind flexibel im gesamten Geschäftsgebiet verteilt, ohne feste Stationen. Aktuell verfügbar in Freiburg, Emmendingen, Bonn-Nordstadt, Bonn Bad Godesberg und Siegburg. Auch City-2-City-Fahrten zwischen diesen Orten sind möglich.
Freiburg im Breisgau

Emmendingen

Bonn

Siegburg

Parken & Fahrtende
Parken Sie flott-Autos am Ende der Fahrt innerhalb des Geschäftsgebiets – auf öffentlichen Parkplätzen oder in Bewohnerparkzonen. Die Buchung endet, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt und via App oder Zugangskarte verschlossen wird.
Wichtig: Beim Parken gelten für jedes Gebiet leicht unterschiedliche Regelungen. Diese finden Sie direkt hier oder folgen Sie den Hinweisen in der App.
Allgemeine Parkregeln für flott
- Kein Abstellen in Tiefgaragen, Parkhäusern oder privaten Flächen.
- Kein Abstellen auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (Parkscheibe).
- Kein Abstellen auf Carsharing-Parkplätzen.
- Kein Abstellen in Halteverbotszonen, auf Behindertenparkplätzen oder E-Parkplatz.
Freiburg, Stadtgebiet
Parkregeln für Stadtgebiet Freiburg
flott Fahrzeuge dürfen in den Bewohnerparkgebieten der Stadt Freiburg abgestellt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt sowohl für Parkgebiete welche nach dem Misch-, als auch dem Trennprinzip organisiert sind. In Gebieten mit dem „Mischprinzip“ sind in der Regel alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig. Mit den flott-Fahrzeugen können Sie diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzen. In Gebieten mit dem „Trennprinzip“ dürfen flott Fahrzeuge ausschließlich auf Parkplätzen parken, welche für Bewohner*innen reserviert sind.
Außerhalb der Bewohnerparkplätze und innerhalb des flott-Geschäftsgebiets dürfen alle nicht bewirtschafteten Parkflächen genutzt werden.
Emmendingen, Bahnhof
Parkregeln für Emmendingen, Parkplatz Bahnhof
flott-Fahrzeuge können auf dem Parkplatz hinter dem Busbahnhof abgestellt werden. Bitte stellen Sie keine flott-Fahrzeuge auf die markierten und beschilderten Carsharing-Parkplätze.
Bonn Nordstadt
Parkregeln für Bonn Nordstadt
Innerhalb des gekennzeichneten Geschäftsgebiets können die „flott“ – Freefloating Fahrzeuge auf allen öffentlich bewirtschafteten Parkplätzen und in den Bewohnerparkzonen abgestellt werden.
Hier finden Sie alle offiziellen Informationen zum Parkraumkonzept Nordstadt der Stadt Bonn
Bonn Bad Godesberg, P+R Rigal'sche Wiese
Parkregeln für Bonn Bad Godesberg, P+R Rigal’sche Wiese
flott-Fahrzeuge können auf der gesamten Parkfläche abgestellt werden.
Siegburg, ICE Bahnhof
Parkregeln für Siegburg, P+R Parkplatz
Auf dem markierten Parkplatz von „Parkingfriends“, neben der ARAL-Tankstelle in Höhe der Konrad-Adenauer-Allee 1 können flott-Fahrzeuge entgegengenommen und abgestellt werden. Für das Abstellen von flott-Fahrzeugen ist kein weiterer Parkschein nötig.
Nutzung & Abrechnung

Preise gültig mit der goldenen oder schwarzen Karte

Preise gültig mit der goldenen oder schwarzen Karte
Die FLOTT Regeln
Abstellen während der Nutzung und zum Fahrtende
Bußgeldkatalog bei vertragswidrigem Abstellen
- Rückgabe außerhalb des definierten Geschäftsgebietes: 50 €, zzgl. Rückführungskosten im Rahmen eines Technikereinsatz.
- Rückführung/Umparken widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge: 100 €/h Technikereinsatz zzgl. nachgewiesener Kosten
- Gutschrift für die Rückführung eines flott-Fahrzeugs in das Geschäftsgebiet: 15 €
- Abschleppen durch eine Fremdfirma: Kosten lt. Rechnung der Fremdfirma, zzgl. 25 €
- Bearbeitung von Parkverstößen/ Ordnungswidrigkeiten: 5 €
Reservierung und Nichtantritt
- Nichtantritt der Fahrt innerhalb der Reservierungszeit: 2 €
Schweizer Vignette / Französische Umweltplakette
Jährlich bis Ende Juni erstatten wir die Kosten beim Kauf einer aktuellen Schweizer Vignette oder einer Französischen Umweltplakette für ein Flott-Fahrzeug.
Für eine Kostenerstattung müssen Sie uns zunächst den Kaufbeleg und die dazugehörigen Fahrtinformationen per Post zusenden. Im Rahmen der nächsten Monatsabrechnung werden wir Ihnen nach erfolgreicher Prüfung den ausgelegten Betrag gutschreiben. E-Vignetten / Plaketten können nicht erstattet werden.
Pressemitteilungen

Bonn wird flott: Free-Floating Carsharing
Autos für spontane Fahrten nutzen und diese unabhängig von festen Stationen parken …

Free-Floating Stationsloses Carsharing in Freiburg
Entdeckt flott in Freiburg, die perfekte Ergänzung zum Stationsbasierten-Carsharing.

Ganz ohne Station: Carsharing wird ausgebaut
Für gewöhnlich werden dazu Autos an einer Station abgeholt und auch wieder dort abgestellt…
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