Grüne Flotte Carsharing

Free-Floating
in Bonn

FLOTT! FREE-FLOATING-CARSHARING IN BONN

Geschäftsgebiet
– Keine Festen Stationen

Direkt öffnen und starten, ohne Buchung

Fahrzeug bis zu eine Stunde vor Start reservieren

City-2-City
Fahrten – Flexibel und spontan!

Geschäftsgebiet - Keine Festen Stationen

Direkt öffnen und starten, ohne Buchung

Fahrzeug bis zu eine Stunde vor Start reservieren

City-2-City Fahrten - Flexibel und spontan!

flott ist die perfekte Ergänzung zum stationsbasierten Carsharing in Bonn. Innerhalb des Geschäftsgebiets – dem inneren Stadtgebiet von Bonn – stehen die flott-Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen und in den Bewohnerparkzonen frei für kurze und spontane Fahrten zur Verfügung. flott-Fahrzeuge können direkt über die App oder mit der Zugangskarte geöffnet werden. Alternativ ist das verfügbare Fahrzeug bis zu einer Stunde im Voraus zu reservieren. Ein Endzeitpunkt muss dabei zunächst nicht angegeben werden. Ab dem Moment der Fahrzeugentriegelung wird jede angebrochene Stunde sowie die gefahrenen Kilometer gemäß der bekannten Tarifkategorie berechnet. Zum Ende der Fahrt müssen die Fahrzeuge innerhalb des Geschäftsgebiets abgestellt werden (One-Way-Fahrten sind möglich). Die Buchung endet, sobald das Fahrzeug ordnungsgemäß innerhalb des Geschäftsgebiets geparkt und per App oder Zugangskarte verschlossen wurde.

Wie finde ich
ein Flott Auto?

Unsere flott-Fahrzeugflotte besteht aus weißen Toyota Aygo X und Open Corsa’s mit einer grünen “flott”-Aufschrift an den Seiten. In der Grüne Flotte App finden Sie die Autos mithilfe der neuen “flott”-Positionsmarker. Diese geben den genauen Live-Standort der Fahrzeuge in der Karte an.
Sofern Sie ein verfügbares flott-Fahrzeug auf der Straße entdecken, können Sie dieses auch direkt mit der Grüne Flotte Karte oder der App öffnen und die Fahrt beginnen. 

Wichtig: Die flott-Autos sind immer an unterschiedlichen Orten im Geschäftsgebiet verteilt, da sie keine festen Stationen haben.

Das Bonner Geschäftsgebiet

flott-Fahrzeuge sind keinem festen Stellplatz zugeordnet und dürfen nicht auf reservierten Grüne Flotte Stellplätzen abgestellt werden. Sie müssen innerhalb des Geschäftsgebiets zurückgegeben werden. Geparkt werden darf in allen Bewohnerparkgebieten.

Parkregeln für Flott

flott Fahrzeuge dürfen in den Bewohnerparkgebieten der Stadt Bonn abgestellt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt sowohl für Parkgebiete welche nach dem Misch-, als auch dem Trennprinzip organisiert sind. In Gebieten mit dem “Mischprinzip” sind in der Regel alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig. Mit den flott-Fahrzeugen können Sie diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzen. In Gebieten mit dem “Trennprinzip” dürfen flott Fahrzeuge ausschließlich auf Parkplätzen parken, welche für Bewohner*innen reserviert sind.

Übersicht der Parkzonen

Außerhalb der Bewohnerparkplätze und innerhalb des flott-Geschäftsgebiets dürfen alle nicht bewirtschafteten Parkflächen genutzt werden.

Grundsätzlich gilt:

  • Kein Abstellen in Tiefgaragen, Parkhäusern oder privaten Flächen. 
  • Kein Abstellen auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (Parkscheibe).
  • Kein Abstellen auf Carsharing-Parkplätzen​.
  • Kein Abstellen in Halteverbotszonen, auf Behindertenparkplätzen oder E-Parkplatz. 
Bußgeldkatalog bei vertragswidrigem Abstellen
  • Rückgabe außerhalb des definierten Geschäftsgebietes: 50 €, zzgl. Rückführungskosten im Rahmen eines Technikereinsatz.
  • Rückführung/Umparken widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge: 100 €/h Technikereinsatz zzgl. nachgewiesener Kosten
  • Gutschrift für die Rückführung eines flott-Fahrzeugs in das Geschäftsgebiet: 15 €
  • Abschleppen durch eine Fremdfirma: Kosten lt. Rechnung der Fremdfirma, zzgl. 25 €
  • Bearbeitung von Parkverstößen/ Ordnungswidrigkeiten: 5 €

Nutzungsdauer & abrechnung

Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist unbeschränkt, beginnend ab Öffnen des Fahrzeugs. Ein Endzeitpunkt ist zu Beginn nicht auszuwählen. Das Fahrzeug kann nach der Nutzung in einem der Verfügbaren Geschäftsgebiete abgestellt werden.

Es wird jede begonnene Stunde nach der Carsharing-Kategorie S für den Toyota Aygo X und nach der Kategorie M für den Opel Corsa berechnet.

Reservieren & Starten

flott-Fahrzeuge können vor Fahrtbeginn für eine Stunde reserviert werden. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der Reservierungszeit übernommen, wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Innerhalb der Nutzungszeit ist das Fahrzeug individuell nutzbar. Auch Fahrten ins Ausland (u. a. nach Deutschland, in die Schweiz, nach Frankreich und Österreich) sind möglich. 

Das FLOTT Regelwerk in Bonn

Abstellen während der Nutzung und zum Fahrtende
flott-Fahrzeuge sind keinem festen Stellplatz zugeordnet und dürfen auch nicht auf reservierten Grüne Flotte Stellplätzen abgestellt werden. Sie müssen innerhalb des Geschäftsgebiets zurückgegeben werden. Bei vertragswidrigem Abstellen werden folgende Vertragsstrafen erhoben:
  • Rückgabe außerhalb des definierten Geschäftsgebiets: 50 €, zzgl. Rückführungskosten im Rahmen eines Technikereinsatzes.
  • Rückführung/Umparken widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge: 100 €/h Technikereinsatz zzgl. nachgewiesener Kosten
  • Gutschrift für die Rückführung eines flott-Fahrzeugs in das Geschäftsgebiet: 15 €
  • Abschleppen durch eine Fremdfirma: Kosten lt. Rechnung der Fremdfirma, zzgl. 25 €
  • Bearbeitung von Parkverstößen/Ordnungswidrigkeiten: 5 €
Reservierung
Die Fahrzeuge können für einen Zeitraum von einer Stunde reserviert werden. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der Reservierungszeit übernommen, wird das Fahrzeug wieder freigegeben:
  • Nichtantritt der Fahrt innerhalb der Reservierungszeit: 2 €
Schweizer Vignette / Französische Umweltplakette

Jährlich bis Ende Juni erstatten wir die Kosten beim Kauf einer aktuellen Schweizer Vignette oder einer Französischen Umweltplakette für ein Flott-Fahrzeug.

Für eine Kostenerstattung müssen Sie uns zunächst den Kaufbeleg und die dazugehörigen Fahrtinformationen per Post zusenden. Im Rahmen der nächsten Monatsabrechnung werden wir Ihnen nach erfolgreicher Prüfung den ausgelegten Betrag gutschreiben. E-Vignetten / Plaketten können nicht erstattet werden.

Sie haben Fragen?

Die Grüne Flotte ist für Sie da.

Bürozeiten

von Mo. – Fr. von 8:00 bis 17:00 Uhr

24h-Notruf

bei Unfall oder einer Panne, einem technischen Problem, einer Verspätung, Schadensmeldung oder dringenden Rückfrage.