AGB'S - HTML - Grüne Flotte

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GRÜNE FLOTTE CARSHARING

1 GEGENSTAND

Die Autohaus Schmid Waldkirch GmbH vermietet registrierten Personen bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung unter dem Namen Grüne Flotte Carsharing. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Autohaus Schmid Waldkirch GmbH -Grüne Flotte Carsharing (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und den Personen, die das Mietangebot auf Grundlage eines Vertrages mit dem Anbieter in Anspruch nehmen.

2 FAHRBERECHTIGUNG

Fahrberechtigt sind ausschließlich Personen, die einen gültigen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (nachfolgend „Kunde“ genannt). Buchungen erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Ist der Kunde eine juristische Person, eine Firma oder ein Verein, so kann diese Personen benennen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrberechtigt sind, hierzu ist für diese Personen ein Nutzungsvertrag als Mitbenutzer mit dem Anbieter abzuschließen (Formular „Antrag Fahrtberechtigung“).
Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde hat dem Anbieter den Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis unverzüglich zu melden.

3 FAHRZEUGSCHLÜSSEL

Jeder Kunde erhält zum Öffnen der Fahrzeuge eine Grüne Flotte Kundenkarte sowie eine persönliche PIN der zum Starten notwendig ist. Eine Weitergabe von Kundenkarte und/oder der PIN ist nicht gestattet. Der Verlust der Kundenkarte ist unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Anbieter durch die Weitergabe oder den Verlust der Kundenkarte und/oder PIN verursacht werden, insbesondere wenn der Diebstahl eines Fahrzeuges ermöglicht wurde. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Weitergabe oder Verlusts der Kundenkarte und/oder PIN, haftet der Kunde für alle hier entstandenen Schäden. Die Kundenkarte muss sorgfältig aufbewahrt werden. Die PIN darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist getrennt von der Kundenkarte aufzubewahren.
Der Kunde kann den PIN sperren lassen. Dies kann per E-Mail oder zu Geschäftszeiten per Telefon unter folgenden Kontakten erfolgen:
Telefon: 07681 4740080 (Geschäftszeiten: Mo bis Fr 8 – 18 Uhr und Sa 8 – 12 Uhr)
Mail: info@gruene-flotte-carsharing.de

4 FAHRZEUGBUCHUNG

Eine Fahrzeugnutzung ist nur nach vorheriger Buchung, unter Angabe eines Buchungszeitraumes, zulässig. Die Buchung kann über das Buchungsportal, die Grüne Flotte Carsharing App oder telefonisch zu Geschäftszeiten erfolgen. Der Buchungszeitraum muss mindestens eine Stunde betragen. Er beginnt und endet zu jeder vollen Viertelstunde. Berechnet wird jede angefangene Stunde. Die bei der Buchung gezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können zum bereitgestellten Fahrzeug abweichen.

5 STORNIERUNG, VERKÜRZUNG UND VERLÄNGERUNG EINER BUCHUNG

Ein Kunde kann seine Fahrzeugbuchung stornieren. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn sie mindestens eine Stunde vor Beginn der Nutzung erfolgt. In allen anderen Fällen ist der Anbieter berechtigt Stornogebühren zu erheben, solange der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist das Fahrzeug zum gebuchten Zeitpunkt nicht am Ort oder nicht einsatzfähig, ist kostenfrei zu stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umzubuchen. Wenn nur höherwertige Fahrzeuge da sind, wird in der ursprünglich gebuchten Preisklasse gerechnet. Stehen nur Fahrzeuge einer niedrigeren Preisklasse zu Verfügung, wird in dieser abgerechnet.
Ein Kunde kann seine Fahrzeugbuchung verkürzen, wenn sie mindestens eine Stunde vor Beginn der Nutzung erfolgt. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums muss vor dessen Ablauf als Verlängerung mitgeteilt werden und kann nur erfolgen, wenn es hierbei nicht zur Überschneidung mit anderen Buchungen kommt. Kommt es hierbei zu Überschneidungen mit anderen Buchungen (Nachfolger geschädigt), trägt der Kunde die daraus entstandenen Kosten (lt. gültiger Preisliste).

Die im Zusammenhang mit einer Stornierung, Buchungsverkürzung oder -verlängerung entstehenden Kosten sind der gültigen Preisliste auf der Homepage zu entnehmen. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, bezahlt der Kunde eine Verspätungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Überziehung geltenden Preisliste.

6 ÜBERPRÜFUNG DES FAHRZEUGS VOR FAHRANTRITT

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrantritt auf Verunreinigungen sowie auf äußerliche und offensichtliche Mängel und Schäden zu kontrollieren. Festgestellte Mängel und Schäden sind mit der Schadensliste abzugleichen, Mängel und Schäden die nicht in der Schadensliste aufgeführt sind, müssen vom Kunden unverzüglich dem Anbieter mitgeteilt werden. Die Meldung muss zwingend vor Motorstart erfolgen, um eine verursachungsgerechte Zuordnung des Schadens gewährleisten zu können.

7 BENUTZUNG DER FAHRZEUGE

Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgsam unter Beachtung der für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu behandeln. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern (verschließen von Fenster, Türen und Schiebedach). In den Fahrzeugen ist das Rauchen untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, beim Rückwärtsfahren mit leichten Nutzfahrzeugen oder 9-Sitzern, sich durch eine weitere Person einweisen zu lassen. Das gleiche gilt für PKW, bei denen die Ladung die Sicht nach hinten beeinträchtigt.
Die Fahrzeuge dürfen nicht für nachfolgende Zwecke genutzt werden:

  1. zur gewerblichen Personenbeförderung;
  2. für Paket- und Lieferdienste;
  3. für motorsportliche Übungen;
  4. für rechtswidrige Zwecke;
  5. für Fahrsicherheitstrainings- und Testzwecke;
  6. zur Weitervermietung;
  7. die Nutzung als Zugfahrzeug z.B. für einen Anhänger, Wohnwagens o.ä.;
  8. Kinder und Kleinkinder zu befördern, wenn keine erforderliche Sitzplatzerhöhung oder Kindersitzvorrichtung verwendet wird;
  9. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen und sonstigen gefährlichen Stoffen, mit Ausnahme von (haushalts-) üblichen Mengen;
  10. die Nutzung der Fahrzeuge unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

8 TANKEN, TANKKARTE, LADEN (E-fahrzeuge)

In allen Fahrzeugen befindet sich eine Tankkarte. Ein Fehlen der Karte ist vor Fahrantritt zu melden. Die Tankkarte ist ausschließlich zur Betankung des gemieteten Fahrzeugs zu benutzen. Sinkt der Tankstand während oder am Ende der Fahrt unter ein Viertel der Gesamttankfüllung, ist das Fahrzeug vom Kunden mit der Tankkarte an einer der aufgelisteten Tankstellen aus der sich im Fahrzeug befindenden Tankstellenliste voll zu tanken. Wird in diesem Fall das Fahrzeug ohne Tanken abgestellt, wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale lt. gültiger Preisliste in Rechnung gestellt. Elektroautos müssen bei Rückgabe an die am Standort des Fahrzeugs befindliche Ladestation angeschlossen werden; danach ist der Ladevorgang zu starten und zu prüfen, ob der Ladevorgang tatsächlich läuft. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird dem Kunden eine Strafgebühr, entsprechend der zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs geltenden Preisliste berechnet.

9 HAFTUNG DES ANBIETERS

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Die Haftung wegen Verletzung dieser Pflichten – soweit lediglich leichte Fahrlässigkeit vorliegt – ist bei Sachschäden ebenfalls beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

Ist das Fahrzeug zum gebuchten Zeitpunkt nicht am Ort oder nicht einsatzfähig, ist gemäß §5 kostenfrei zu stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umzubuchen. Wenn nur höherwertige Fahrzeuge da sind, wird in der ursprünglich gebuchten Preisklasse gerechnet. Stehen nur Fahrzeuge einer niedrigeren Preisklasse zu Verfügung, wird in dieser abgerechnet.

10 HAFTUNG DES KUNDEN

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug, mit Ausnahme von üblichem Verschleiß oder gewöhnlicher Verschmutzung, in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Sofern ein Schaden erst durch einen Nachnutzer dem Anbieter bekannt gemacht wird, haftet der Kunde nur dann, wenn der Schaden nicht außerhalb der Buchungszeit durch Dritte am stehenden Fahrzeug verursacht worden sein kann. Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter in voller Höhe für Schäden, die sich aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichtbeachtung der AGB, der gesetzlichen Vorschriften oder der allgemeinen Versicherungsbedingungen ergeben.

11 VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SELBSTBETEILIGUNG

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Bei Teilkasko, Vollkasko sowie im Haftpflichtschadenfall ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,- EUR vereinbart. Für den Fall, dass der Kunde mit dem PKW einen Schaden erleidet und von dritter Seite keine Ersatzleistung beansprucht werden kann, verpflichtet sich der Benutzer, dem Anbieter die anfallende Selbstbeteiligung zu ersetzen. Dem Kunden wird im Rahmenvertrag vom Anbieter die Möglichkeit eingeräumt, die Höhe der Selbstbeteiligung durch Zahlung einer Jahresgebühr lt. gültiger Preisliste auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- € oder 250,-€ abzusenken. Die Optionen zur Reduzierung der Selbstbeteiligung beziehen sich ausschließlich auf Buchungen der Fahrzeugkategorien XS, S, M und L. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist bei Buchungen der Fahrzeugkategorie XL nicht anwendbar. Die Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt nur, wenn dies vor Fahrtantritt vom Kunden gebucht wurde. Zusätzlich haftet der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. (Hinweis: Der beschriebene Versicherungsschutz beinhaltet keine Insassenunfallversicherung.)

12 UNFALL, DIEBSTAHL UND ANZEIGEPFLICHT

Bei einem Unfall, Diebstahl, Wildschaden, Brand oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet dann die Polizei zu rufen, wenn ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum zu Schaden kam. Ein Verschulden an dem Unfall und/oder sonstige gegnerische Ansprüche dürfen vom Kunden erst nach vorheriger Zustimmung des Anbieters anerkannt werden. Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich den Anbieter telefonisch ausführlich über den entstandenen Schaden zu informieren, zusätzlich muss der vollständig ausgefüllte schriftliche Unfallbericht aus dem Fahrzeug umgehend dem Anbieter weitergeleitet werden.

13 RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

Der Kunde hat das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug, abgesehen von geringen, üblichen und zu erwartenden Verschmutzungen, innen und außen sauber, mit mindestens einem Viertel Tankinhalt, gegen Diebstahl gesichert (verschließen von Fenster, Türen und Schiebedach) an seinem Stellplatz abgestellt wird, der Fahrzeugschlüssel im Terminal (Handschuhfach) ist und alle übergebenen Papiere im Fahrzeug sind. Die Geltendmachung eines Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten. Der Buchungsvorgang wird beendet, wenn der Kunde sein Kundenkarte an das Lesegerät in der Frontscheibe hält und das Licht im Lesegerät von grün auf rot springt.

14 TECHNIKEREINSATZ

Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Verletzung der Regeln, so werden dem Kunden die Kosten lt. gültiger Preisliste in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.

15 ENTGELTE, EINZUGSERMÄCHTIGUNG, ZAHLUNGSVERZUG

Der Anbieter stellt dem Kunden Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge, Verwaltungs- und Aufnahmeentgelte sowie Servicegebühren gemäß der jeweiligen gültigen und dem Kunden bekannten Preisliste in Rechnung. Die aktuellen Preislisten sind auf der Website der Grünen Flotte Carsharing einsehbar. Der Anbieter ist berechtigt, die Preisliste jederzeit abzuändern.
Der Kunde ermächtigt den Anbieter fällige Zahlungen über das SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Die Abbuchung des Rechnungsbetrags erfolgt am 03. des Rechnungsmonats. Falls dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, wird am nächsten Banktag abgebucht. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Teilnehmer diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. Der Anbieter ist berechtigt Zwischenabrechnungen durchzuführen.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen in Rechnung zu stellen.

16 KÜNDIGUNG, BEENDIGUNG DES VERTRAGS

Jede Partei kann den Teilnahme-Rahmen-Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende jederzeit kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Unberührt hiervon bleibt das Recht vom Anbieter, den Teilnehmer-Rahmen-Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Hat der Kunde eine Schadensreduzierung der Selbstbeteiligung abgeschlossen, hat er im Falle der fristlosen Kündigung durch den Anbieter keinen Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung auf das Entgelt für die Schadensreduzierung der Selbstbeteiligung. Das gleiche gilt, falls der Kunde den Teilnehmer-Rahmen-Vertrag vor Ablauf der für die Schadensreduzierung vereinbarte Laufzeit ordentlich kündigt.

17 ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

Der Anbieter kann die Vertragsbedingungen zum Anfang eines Monats ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit einer Änderung der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Teilnehmer-Rahmen-Vertrag außerordentlich kündigen.

18 DATENSCHUTZ

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Durchführung des Teilnahme-Rahmenvertrags gespeichert und verarbeitet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes an die Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde übermittelt. Der Anbieter ist nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiter zu geben oder zu veröffentlichen. Bei Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt eine Positionsbestimmung per GPS-Ortung. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

19 GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlich Gerichtsstand Freiburg. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

20 HINWEIS GEMÄSS §36 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ (VSBG)

Die Autohaus Schmid Waldkirch GmbH ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen. Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V..

Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851-7957940
Fax: 07851-7957941
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

21 GÜLTIGKEIT

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch der Bestand des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Aktualisiert am 18.01.2023
Alle vorherigen Nutzungsbedingungen verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit.