Datenlöschung und Speicherdauer - Grüne Flotte

Datenlöschung und Speicherdauer

Personenbezogene Daten betroffener Personen werden gelöscht, soweit die Daten für die jeweiligen Verarbeitungszwecke nicht länger erforderlich sind. Anstelle der Löschung tritt dabei ggf. eine Speicherung unter Einschränkung der Verarbeitung, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen unser Unternehmen unterliegt, vorgesehen ist, insbesondere z.B.

  • zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. der Abgabenordnung (AO) oder dem Handelsgesetzbuch (HGB), zur Zeit zwischen 6 bis 10 Jahren), und/oder
  • bei Bestehen berechtigter Interessen an einer Speicherung (z.B. während des Laufs von Verjährungsfristen zum Zwecke einer etwaigen Rechtsverteidigung (§§ 195 ff BGB, zur Zeit zwischen 3 bis 30 Jahren).

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c bzw. lit. f. DSGVO. Eine Löschung der Daten erfolgt spätestens dann, wenn eine durch die vorgenannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder zu anderen Zwecken (z.B. berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) besteht.

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